
Dr. med. Ronald Weikl
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Praktischer Arzt
Naturheilverfahren, Akupunktur, komplementäre Onkologie
Kurzinfos zu meinem Maskenattest-Prozess: Am 06.05.2020 habe ich zusammen mit Prof. Bhakdi und anderen Protagonisten aus dem Kreis der Corona-Maßnahmen-Kritiker die MWGFD e.V., die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie gegründet, deren stellv. Vorsitzender ich seither bin.
Über den MWGFD-YouTube-Kanal habe ich im Juni 2020, als die Maskenpflicht auch für Schüler eingeführt wurde, einen Video-Aufruf an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen verbreitet, mit dem ich sie gebeten hatte, nicht wegzusehen, sondern ihre Praxen zu öffnen und ihren Patienten Maskenatteste auszustellen. Durch diesen Aufruf ist meine Praxis zu einer Art „Pilgerstätte“ für Hilfesuchende geworden, die ein solches Maskenbefreiungs-Attest bekommen wollten. Bis Ende 2020 habe ich 1096 solcher Maskenatteste, insbesondere für Kinder ausgestellt, unentgeltlich, weil ich die Not der Patienten nicht für finanzielle Zwecke ausnutzen wollte.
Am 16.12.2020 kam es dann- für mich völlig unerwartet- zur Polizeidurchsuchung von Praxis und Wohnhaus, wegen des „Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Jeweils 10 Polizeibeamte einer Sondereinsatzgruppe durchsuchten mein 15 km von Passau entferntes Wohnhaus und die in Passau gelegene Praxis für mehrere Stunden, beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen, insbesondere auch die EDV-Gerätschaften.
Ich war zu dem Zeitpunkt wegen einer Erkrankung zuhause und musste über mich ergehen lassen, wie überfallsartig das gesamte Wohnhaus, inklusive der Kinderzimmer von 10 Polizeibeamten durchsucht wurde. Auch hier wurden sämtliche EDV-Geräte, wie Laptops und einige Unterlagen mitgenommen.
Parallel dazu gab es diffamierende und vorverurteilende Medienberichte, nicht nur in der regionalen Presse, sondern auch in der Süddeutschen Zeitung, im Münchner Merkur, in der Bild, im Bayerischen Fernsehen, ARD, ZDF. Dies hat viele meiner Patientinnen sehr verunsichert.
Im Herbst 2021 waren die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen worden und es wurde die Anklage gegen mich erhoben. Zum Vorwurf standen 95 Fälle angeblich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB. Es folgte ein langwieriges Strafverfahren über 3 Instanzen, bei dem der Staatsanwalt für mich jeweils eine mehrjährige Haftstrafe und Entzug der Approbation gefordert hatte. Letztlich wurde ich dann für die noch 10 übrig gebliebenen Kindermaskenatteste, die ich Müttern nach Schilderung der gravierenden Beschwerden ihrer Kinder mitgegeben hatte, ohne die Kinder selbst gesehen zu haben, was ich von Anfang an bereitwillig zugab, weil sich an den Attesten auch durch die Untersuchung der Kinder nichts geändert hätte, „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt: 200 Tage à 100 Euro, also 20.000 Euro plus die Gerichtskosten.
Und weil ich damit als „vorbestraft“ gelte, hat auch noch die Approbationsbehörde im Nachgang versucht, mir die Approbation, also meine ärztliche Lizenz zu nehmen, hat das Verfahren gegen mich dann aber doch eingestellt, wohl weil ich in meinem Erwiderungsschreiben auch auf die sog. „RKI-Files“ verwiesen habe, mit denen ja bestätigt ist, dass selbst die sog. „Experten“ im Robert Koch-Institut nichts von dieser widersinnigen Maßnahme hielten.
Fazit: Ich bin weiterhin überzeugt richtig gehandelt zu haben und würde alles wieder genauso machen.
