Dr. F

Kurzzusammenfassung meines ärztlichen Engagements für den Patientenschutz und der damit verbundenen (ggf. politisch motivierten) juristischen Verfolgung als Arzt Dr. F.:

2019: Gesetzentwurf: „Masernschutzgesetz“ (= versteckte Impfpflicht in Form eines mit Bußgeld und/oder mit Tätigkeitsverbot saktioniertem Zwangs-„Immunität“-Nachweises. Hier folgte die Erkenntnis, daß wir von Saktionen betroffen sein könnten, weil nach einem Impfschaden ca. im Jahr 2000 in der eigenen Familie keiner von uns Eltern mehr und keines meiner 3 Kinder geimpft wurde.

Wegen fehlender Form- und Verfahrensanweisungen in den Gesetzen und der Berufsordnung der Ärzte, welche Kriterien denn zur Freistellung von einer Impfung gemäß §20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz nötig sind, entwickelte ich im Sommer 2019 ein eigenes Evaluations-, Aufklärungs- und Visitenverfahren mit eigenen Anamnesebögen zur Prüfung einer Impftauglichkeit und später in 2020 zur Maskentauglichkeit. (Die Geeignetheit unseres Anamnesebogens wurde dann 2023 im Gericht durch den gegnerischen Gutachter Prof. Jilg, ehem. RKI-MItarbeiter, für die Impfprüfung sogar positiv bestätigt {1} – Verurteilung erfolgte trotzdem).

Erste Anfragen von Patienten zur Freistellung von Impfung im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes und Ausstellen erster eigener gesetz- und berufsrechtskonformer Impfuntauglichkeits-Atteste {2} im August 2019.

03/2020 das sog. „Masernschutzgesetz“ tritt in Kraft, erstmals Rückmeldung von Patienten, daß vereinzelt unsere Atteste nachgebessert werden sollten (obwohl diese sogar den Formblättern der Gesundheitsämter aus dem Jahr 1971 entsprachen {2a}, wie wir in 2021 durch Zufall erfahren haben) – Klärungsversuch mit Gesundheitsamt S. 06/2020 nicht möglich, weil keine Angaben gemacht wurden, was bei unserem Attest angeblich nicht stimmt – jedoch im Telefonat der Hinweis: „es läuft eine Anzeige gegen Sie wegen der Atteste“ (später im Gericht 2023: „…es war seitens der vier GA nie beabsichtig, mit Dr. F. In Kontakt zu treten, um ggf. Unstimmigkeiten zu klären…“) – anschließend Versuch der Klärung mit der Staatsanwaltschaft Amberg – hier auch keine Angabe, was angeblich an unserem Attest falsch sein sollte.

Trotzdem dann: Erste Hausdurchsuchung 12/2020: Einleitung Strafverfahren wegen angeblichem Ausstellen „unrichtiger“ Gesundheitszeugnisse gemäß §278StPO, Verurteilung in erster Instanz zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung in 07/2023. Die Fakten:

– daß es beispielsweise keinen Impfstoff gibt, der frei ist von Nebenwirkungen (und damit der gesetzkonforme {paste and copy} Attesttext, dass „…ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit nicht geimpft werden kann…“ und die gekoppelte Feststellung im Rahmen ärztlichen Ermessens: „… die Freistellung von Impfung gilt ab sofort und und zeitlich unbegrenzt für jede Art von Impfung.“, somit richtig ist),

– daß unser Prüfverfahren lt. Staatsanwaltsgutachter geeignet war, Impfhindernisse zu erkennen

– daß gemäß epidemiologischer Daten des RKI 2019 in der Risiko-Nutzenabwägung die Impfung in Deutschland lt. Gutachter Jilg ein 8-17fach höheres Enzephalitisrisiko hatte als die Krankheit Masern selbst,

– dass jeder Patient in der persönlichen Visite nach unserem Verfahren examiniert wurde und

– dass jeder Patient per Willensangabe Impfungen schriftlich abgelehnt hatte, spielten bei der Verurteilung bzgl. der Impffreistellungen am Amtsgericht keine mildernde Rolle.

Bei den Maskenattesten {2b} galt trotz des fehlenden Nutzens gegenüber den bei den Patienten im Gericht geäußerten Schäden das Gleiche {3}, wobei in zwei Fällen sogar je ein im Ergebnis gleichlautendes Attest eines anderen Arztes Vorlag und diese Fälle trotzdem für unsere Verurteilung als „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ gewertet wurden. Die Hinweise unseres Gutachters, Prof. Sönnichsen, ehem. Vorsitzender des Netzwerkes Evidenzbasierten Medizin Deutschland, dass unsere Arbeitsweise sowohl bei den Masken- als auch bei den Impfattesten den EBM-Kriterien entspricht und sich die Atteste allesamt innerhalb des ärztlichen Ermessenspielraums befinden, wurden seitens des Amtsgerichts ignoriert. Stattdessen wurde im Urteil behauptet: „…sondern stellen ihre augenscheinlich subjektive Überzeugung über die der gesamten Fachwelt“.

Zweite Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung in 07/2024 in Bezug auf die Einnahmen aus den Impfrisikoprüfungen mit Vermögensarrest.

Dann in 09/2024 in zweiter Instanz am Landgericht nach Abbruch des Prozesses durch uns wegen prozeßtaktischer und finanzieller Gründe – über Rechtsmittelausspruch Reduktion des Urteils auf 1 Jahr und fünf Monate auf Bewährung in 09/2024.

Nach der Verurteilung mit Freiheitsstrafe in 2023 enorme Umsatzeinbußen in der Praxis mit Verlust der gesamten wirtschaftlichen Existenz, Trennung von der Ehefrau. Rufmord durch ca. 40 bis 50 Artikel in der Mittelbayrischen Zeitung, mehrere BR-Berichte in Fernsehen und Radio, Fehlinformation, Patienten dachten ich sei schon in Haft. Dozententätigkeit in Dresden während der Coronamaßnahmen ausgesetzt und nach 2023 vor Ort nicht wieder angelaufen. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Ergonomieberater bei einem der größten Fahrradhersteller der Welt.
Mehrere Umzüge, belastende Familienverhältnisse nach der Trennung, kein gemeinsamer Familienwohnsitz mehr, dadurch gestaltet sich die Versorgung der Kinder schwierig.
Aktuell noch ein laufendes Steuerstrafverfahren im Kontext der Einnahmen aus den Attesten (wir versuchen aktuell eine einvernehmliche Klärung).

Aktuell laufendes Verfahren der Approbationsbehörde mit sofortigem Entzug der Approbation am 01.10.2025.

Damit drohende endgültige wirtschaftliche und berufliche Existenzvernichtung.


20.10.2025 gez. Dr. F.

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